Nachverrechnung bei Transverfolumenüberschreitung unzulässig

Falls es hier jemanden interessiert:
Ist mit einem ISP vertraglich vereinbart, dass bei Überschreitung des inkludierten Transfervolumens Nachzahlungen fällig werden, so sind diese unzulässig, falls der Besitzer des Zugangs den Traffic nicht selbst verursacht hat.
Nachzahlungen für Traffic, den ein Kunde nicht selbst verursacht, wären nämlich sittenwidrig.
Beispielsweise wenn ein "Hacker" über ein WLAN den Zugang des Kunden zum Internet mitbenutzt.
http://derstandard.at/?id=2224631
Ist mit einem ISP vertraglich vereinbart, dass bei Überschreitung des inkludierten Transfervolumens Nachzahlungen fällig werden, so sind diese unzulässig, falls der Besitzer des Zugangs den Traffic nicht selbst verursacht hat.
Nachzahlungen für Traffic, den ein Kunde nicht selbst verursacht, wären nämlich sittenwidrig.
Beispielsweise wenn ein "Hacker" über ein WLAN den Zugang des Kunden zum Internet mitbenutzt.
http://derstandard.at/?id=2224631