// Farewell, Privacy!
// Am 31.3. tragen wir die Privatsphäre zu Grabe
Am 1. April 2012 tritt die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Ab dann werden
verdachtsunabhängig sogenannte Verbindungsdaten gespeichert. Das heisst,
das von jedem Telefonat gespeichert wird wer, wann und wo, wen anruft oder
von wem angerufen wird. Das gleiche gilt für SMS und E-Mail. Die umfassende
Speicherung von Kommunikationsdaten ist ein schwerer Eingriff in die
Privatsphäre aller Menschen in Österreich. Deshalb tragen wir am 31.3.2012
symbolisch die Privatsphäre zu Grabe. An diesem Tag finden im ganzen Land
Trauermärsche statt. Sämtliche Termine und weitere Informationen findet ihr
auf der Sammelseite https://gegenvds.at/protestaktionen/.
Pietätsvoll dunkel kleiden, hinkommen und ein Zeichen setzen!
Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten gegen die Vorratsdatenspeicherung aktiv
zu werden. Die parlamentarische Bürgerinitiative des AKVorrat.at wendet sich
gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Im März zum ersten Mal
vom Petitionsausschuss behandelt, werden als nächste Schritte Stellungnahmen
vom Verkehrs-, Innen- und Justizministerium sowie vom Bundeskanzleramt
eingeholt. Ende Mai soll es es dann im Petitionsausschuss weitergehen. Bis
zum Abschluss der Beratungen kann man noch unter https://zeichnemit.at seine
Stimme gegen die Vorratsdatenspeicherung und für eine Evaluation sämtlicher
Terrorgesetze erheben.
Axel-Foley hat geschrieben:Weiß eignetlich jemand wie nun was genau gespeichert wird? Also aus netzwerktechnischer Sicht wär die funktionsweise interessant.
jutta hat geschrieben:zu den weiteren aktionenen gegen vds: http://www.verfassungsklage.at/
[Maximilian Schubert, Generalsekretär von Internet Service Providers Austria (ISPA)] habe erwartet, dass die Datenschutzkommission von sich aus vorschreiben werde, wie mit der VDS im Detail zu verfahren sei. Ihm sei bewusst, dass das Fehlen der Genehmigungen der Datenschutzkommission ein rechtliches Problem sei, doch man habe ihm seitens des Ministeriums bedeutet: "Machts euch keine Sorgen, tuts speichern.“
Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums, nennt Fahndungserfolge der Polizei als Beispiele für die Sinnhaftigkeit der eben in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung:
Der Täter, ein Polizist des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, hatte das Wertkartenhandy freilich mit seiner Bankomatkarte bezahlt. Der Zugang zu den Daten habe seine Verhaftung ermöglicht.
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